Ausmusterung

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Wann kommt eine Ausmusterung für mich in Betracht?


Eine Ausmusterung kommt immer dann in Betracht, wenn der Gesundheitszustand des Wehrpflichtigen den Anforderungen, welche von der Bundeswehr gestellt werden, nicht genügt. In welchen Fällen würden Sie dann aber konkret ausgemustert? Die Anforderungen an den Gesundheitszustand sind in der Zentralen Dienstvorschrift 46/1 (ZDv 46/1) genau aufgeführt und jeder kann sie nachlesen. Der Katalog in der Zentralen Dienstvorschrift reicht von Augen bis zum Zahnersatz. Im Grunde kann jeder Bereich des menschlichen Körpers von einer derart schweren Beeinträchtigung gekennzeichnet sein, dass dies einen Dienst in der Truppe unmöglich macht und man daher ausgemustert wird. So gilt dies z.B. wenn man nur eine Hand hat und diese wichtige Tätigkeiten nicht mehr ausüben kann, weil sie nicht die sog. Führungshand ist. Es gibt also eine Fülle von Möglichkeiten, die zur Ausmusterung führen.

Die Einzelheiten der Ausmusterung können Sie über die Menüpunkte einsehen. Unter dem Menüpunkt Verfahren der Ausmusterund haben wir dargestellt, welche Möglichkeiten und Rechtswege es gibt, die zu einer Ausmusterung führen können. Unter dem Menüpunkt Ausmusterung wegen Krankheit oder Verletzung haben wir dargestellt, welche Verletzungen und Beeinträchtigungen bei der Musterung zur Ausmusterung führen können. Weiter haben wir die zentrale Dienstvorschrift ZdV 46/1 abgedruckt sowie die Gesundheitsnummern, die zur Ausmusterung führen können. Unter dem letzten Menüpunkt haben wir dargestellt, wann eine Ausmusterung im Rahmen der Grundausbildung möglich ist.

Die Wehrgerechtigkeit in Deutschland ist neben dem Recht auf Kriegsdienstverweigerung einer der obersten Grundsätze der deutschen Wehrpflicht. Jeder deutsche Mann im Sinne des Grundgesetzes ab der Vollendung des 18.ten Lebensjahres ist wehrpflichtig und wird zum Wehrdienst eingezogen. So soll sichergestellt sein, dass keine Willkür oder Zufall darüber entscheiden, ob ein Mann den Wehrdienst ableisten muss oder nicht. Die Realität sieht leider anders aus. Dennoch gibt es die Ausmusterung vom Wehrdienst. So wurden früher ca. 5 Prozent der deutschen Männer eines Jahrgangs ausgemustert. Bis heute muss keinen Wehrdienst ableisten, wer zwei Brüder hat, die bereits Wehr- oder Zivildienst abgeleistet haben. Auch diese Tatsache führt quasi zur Ausmusterung.

Aufgrund der Tatsache, dass die Wehrpflicht eine massive Grundrechtseinschränkung für jeden Wehrpflichtigen ist, besteht für den Beibehalt der Wehrpflicht ein starker Druck, diese Einschränkungen mit der Bedrohungslage zu rechtfertigen. Seit Ende der 90er Jahre ist die Ausmusterung oder die Verweigerung nicht mehr die Ausnahme, sondern die Regel. So wurde im Jahre 2002 nur jeder vierte Mann zum Wehrdienst herangezogen, über ein Drittel der jungen Männer wurden sofort ausgemustert. Die Ausgemusterten mussten oft nicht einmal Ersatzdienst leisten.

 

Die Bedeutung, die den Zivildienstleistenden als kostengünstigen Arbeitskräften zukommt, hat den Verdacht hervorgerufen, dass der Wehrdienst in der Bundesrepublik Deutschland nur noch deswegen aufrechterhalten werde, um weiterhin den Einsatz von Zivildienstleistenden zu ermöglichen. Auch stellt sich die Frage, warum nur Männer einen Wehrdienst bzw. Wehrersatzdienst ableisten müssen, was im krassen Gegensatz zur im Grundgesetz festgelegten Gleichberechtigung von Mann und Frau steht.

 

Beim Begriff Wehrgerechtigkeit geht es nicht um Gerechtigkeit im eigentlichen Sinne, sondern um eine möglichst gleichmäßige Belastung aller. Dementsprechend ist Wehrpflicht automatisch immer mit einem bestimmten Grad an Ungerechtigkeit verbunden. Ob in Ihrem Fall Gründe für eine Ausmusterung vorliegen, können Sie unter den Menüpunkten einsehen oder uns unter unserer kostenlosen Sevice-Hotline anrufen. Es gibt oft viele Gründe, die zur Ausmusterung führen, die Sie noch gar nicht kennen oder für möglich gehalten haben.