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Ausmusterung wegen Krankheit oder Verletzung |
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Welche Verletzungen oder Beeinträchtigungen der Gesundheit wirken sich bei der Musterung aus und können zur Ausmusterung führen?Im Grundsatz gilt daher, dass jede Krankheit, Verletzung oder gesundheitliche Beeinträchtigung zur Ausmusterung führen kann, wenn sie so schwerwiegend ist, dass eine Teilnahme am Truppen- und Waffendienst nicht mehr möglich ist. Dabei wird insbesondere darauf abgestellt, ob der Wehrpflichtige trotz seiner Krankheit oder Verletzung anpassungs-, leistungs- belastungs-, gemeinschafts- und damit ausbildungsfähig ist.
Bei Verletzungen kommt eine Ausmusterung insbesondere in Betracht bei: · Knieverletzung; andere Gelenkverletzungen · starke, ständige Rückenschmerzen; Wirbelsäulenprobleme; Bandscheibenprobleme · Knochenbrüche · Verkürzung des Beines Die einzelnen Voraussetzungen sind detailliert in unserem Wehrrecht-Ratgeber "Ausmusterung, Verweigerung, Wehrrecht" beschrieben. Wir beraten Sie aber auch, wenn es darum geht, dass Sie richtig zur Musterung vorbereitet sind. Haben Sie gesundheitliche oder aber auch psychische Probleme, kann dies schnell zur Ausmusterung führen. Wenn Sie mehr erfahren wollen, rufen Sie uns unter unserer kostenlosen Service-Hotline 0800 - abwicklung24 (0800 - 2294 255 864 24) an. Wir beraten Sie, was Sie bei der Musterung beachten müssen. Denn hier können einige Fehler passieren, die für Sie später nachteilig werden können.
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