Beratung
Was versteht man unter anwaltlicher Beratung im Wehrrecht?
Hier ist zwischen Beratung und der kompletten anwaltlichen Abwicklung zu unterscheiden.
Die Beratung in dem Bereich Wehrrecht, Ausmusterung, Kriegsdienstverweigerung etc. ist eine anwaltliche Beartung, bei der Sie der Rechtsanwalt rechtlich berät. Der Rechtsanwalt sagt Ihnen, wie Sie in Ihrer derzeitigen Situation verfahren müssen, um sich beispielsweise als Kriegsdienstverweigerer anerkennen zu lassen oder wie sie dies auch noch nach Dienstantritt erreichen können. Die Beratung ist insofern eine pauschale Einstiegsberatung. Eine solche Beratung ist immer dann sinnvoll, wenn Sie sich unter fachkundiger Anleitung selbst helfen können und nur sichergehen wollen, auch alles richtig zu machen. Im Rahmen der Beratung bekommen Sie auf Wunsch unser Buch "Ausmusterung, Verweigerung, Wehrrecht" kostenlos übersandt. Zusammen mit der rechtlichen Beratung können Sie bereits so zu Ihrem Ziel der Kriegsdienstverweigerung, Ausmusterung, etc. kommen.
Der Unterschied zur kompletten anwaltlichen Abwicklung besteht darin, dass Sie nach der Buchung einer kompletten anwaltlichen Abwicklung von einem im Wehrrecht spezialisierten Rechtsanwalt so lange rechtlich beraten werden, bis Sie Ihr Ziel erreicht haben; z.B. die Kriegsdienstverweigerung oder die Ausmusterung. Der Anwalt übernimmt alle Schreiben und tritt für Sie nach außen auf. Lehnen Sie sich zurück. Sie zahlen nur einmal für die gesamte außergerichtliche Abwicklung. Keine versteckten Kosten.
Sie können uns auch im Vorfeld anrufen, wenn Sie Fragen zu der Abwicklung haben. Dieser Anruf ist für Sie kostenlos. Von unseren im Wehrrecht spezialisierten Kooperationsrechtsanwälten werden Sie dann umfangreich beraten. Sie erhalten sofort eine genaue und klar verständliche Beurteilung Ihres Falles und einen fundierten und ausführlichen Rat hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise in Ihrer Angelegenheit.
Wichtig:
Haben Sie bereits eine Beratung gebucht und stellen fest, dass Sie doch weitere Beratung im Zusammenhang mit Ihrer Ausmusterung oder Ihrem Kriegsdienstverweigerungsantrag benötigen, werden Ihre bereits geleisteten Zahlungen immer angerechnet.
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