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2011.06.24 12:47:15
Für Sanitäter ist es möglich, bei einem Gewissenskonflikt über § 55 Abs. 3 SoldG einen Antrag auf Entlassung aus der Bundeswehr zu stellen. Diesen Antrag dann aber durchzubekommen, ist sehr schwer. Dennnoch gelingt es unseren Kooperationsanwälten regelmäßig, den Antrag nach § 55 Abs. 3 SoldG positiv beschieden zu bekommen. Wenn Sie Sanitäter bei der Bundeswehr sind und die Bundeswehr verlassen möchten, weil Sie Ihr Gewissen plagt, können wir Ihnen gerne zur Seite stehen und Sie begleiten bis auch Ihr Antrag auf Entlassung erfolgreich war.




2010.05.05 09:29:01
Unsere Kooperationsanwälte haben es geschafft, dass ein SaZ 12 Soldat in 48 Stunden als Kriegsdienstverweigerer anerkannt wurde. Dem SaZ 12 wurden entsprechende Unterlagen übersandt, anhand derer er übers Wochenende seinen Kriegsdienstverweigerungsantrag schreiben konnte. Nach Prüfung unserer Anwälte, wurde Montag morgen alles Weitere veranlasst. Bereits am Mittwoch hatten unsere Kooperationanwälte den Anerkennungsbescheid im Fax liegen. Schneller geht nicht!