kdv-abwicklung24
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Moderator |
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2011.05.31
09:53:10
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Unsere Kooperationsanwälte haben es geschafft, bei einem Sanitätssoldaten den Kriegsdienstverweigerungsantrag positiv beschieden zu bekommen. Bei Sanitätssoldaten ist es schwierig einen KDV-Antrag durch zu bekommen, weil diese grundsätzlich einen solchen nicht stellen können. Sanitätssoldaten kommen nicht wie normale Soldaten mit Waffen in Berührung, so das Bundesamt für den Zivildienst; jetzt Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben. Es fehlt dann das Rechtsschutzbedürfnis für einen Kreigsdienstverweigerungsantrag. Trotzdem ist es unseren Kooperationsanwälten gelungen, den Kreigsdienstverweigerungsantrag positiv beschieden zu bekommen.
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2011.05.05
08:58:38
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Auch die nun freiwillig dienenden FWDL Soldaten bzw. Grundwehrdienstleistenden müssen einen KDV-Antrag stellen, wenn sie den Wehrdienst nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren können. Zu beachten ist aber, dass es besondere Anforderungen seitens des Bundesamtes für den Zivildienst an den KDV-Antrag gibt, weil sich die FWDL eben freiwillg gemeldet haben. Aber auch hier haben unsere Ihnen vermittelten Experten es bisher immer geschafft, die KDV-Anträge durchzubekommen; immer in wenigen Tagen. Schneller kann ein KDV-Antrag nicht positiv beschieden werden.
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2010.07.08
12:07:24
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Unsere Kooperationsanwälte haben es wieder geschfft, einen Grundwehrdienstleistenden, der am 01.07. seinen Dienst angetreten hatte, als Kriegsdienstverweigerer anerkannt zu bekommen. Der Antrag wurde abends um 18.30 Uhr an das Kreiswehrersatzamt versendet, so dass dieses den Kriegsdienstverweigerungsantrag gleich morgens auf dem Tisch hatte. Um 11 Uhr hatte das Bundesamt für den Zivildienst den Wehrpflichtigen schon anerkannt. Schneller geht es nicht.
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2009.12.30
15:17:20
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Unsere Kooperationsanwälte haben gestern einen Wehrpflichtigen an einem Tag anerkannt bekommen. Dieser hatte am 24.12. seinen Einberufungsbescheid zum 01.01. erhalten. Da er einen festen Job hatte, kam der Bescheid äußerst ungünstig. Unsere Kooperationsanwälte haben Ihn beraten und für Ihn den KDV-Antrag am 29.12. um 09.00 Uhr ans Kreiswehrersatzamt übersandt. Dann ist es geschafft worden, dass der Antrag noch am selben Tag an das Bundesamt für den Zivildienst geleitet wurde und dieses ihn auf Grund der Vorbereitung der Kooperationsanwälte als Kreigsdienstverweigerer anerkannte. Jetzt kann er ersteinmal weiterarbeiten und muss nicht am 01.01. gegen sein Gewissen den Dienst mit der Waffe antreten.
Wenn auch Ihnen geholfen werden soll, rufen Sie uns an oder nehmen Sie über unser Kontaktformular Kontakt mit uns auf.
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2009.11.18
09:23:51
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Unsere Kooperationsanwälte konnten heute einem Wehrpflichtigen die freudige Botschaft seiner Ausmusterung überbringen, weil diese ihn aufgrund seiner Homosexualität haben nachmustern lassen. Da die Kooperationsanwälte wissen, auf was es bei einem solchen Nachmusterungsantrag ankommt, haben diese den Wehrpflichtigen entsprechend befragt und den Nachmusterungsantrag dementsprechend begründet. Dies hat nun heute zur Ausmusterung des Wehrpflichtigen geführt.
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2009.10.07
15:28:24
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Viele Wehrpflichtige beginnen ihren Wehrdienst in der Hoffnung, dass es schon gut gehen werde. Irgendwie muss man den Dienst doch überstehen können. Andere wiederum machen sich gar keine richtigen Gedanken oder sie sind bei der Bundewehr, weil Verwandte oder Freunde es auch waren. Erst bei der Truppe stellen sie dann fest, dass der Wehrdienst nichts für sie ist.
Stellen sie nun einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung, wird dieser oft vom Bundesamt für Zivildienst abgelehnt bzw. es kommt eine Nachforderung! Die Ablehnung / Nachforderung erhalten sie aber auch nicht nach drei Tagen sondern manchmal erst nach zwei Wochen oder sogar noch später. In dieser Zeit wissen die Vorgesetzten längst, dass man den Wehrdienst verweigern möchte und fangen nicht selten an, den potentiellen Kriegsdienstverweigerer zu schickanieren. Manch einer erlebt es dann sogar, dass sein KDV-Antrag nicht nur einmal, sondern gleich zwei, drei oder viermal abgelehnt wird.
Auch in diesen Tagen haben unsere Kooperationsanwälte wieder Vielen helfen können. Deren Erfahrung hilft dabei, die richtigen Schreiben zu verfassen und den richtigen Ton am Telefon anzuschlagen. Ruft dann erst einmal ein Rechtsanwalt bei der Truppe an, wird der Wehrpflichtige, der gerade einen KDV-Antrag gestellt hat, fortan auch ordentlich behandelt. Und sind die Anträge auf Kriegsdienstverweigerung richtig formuliert, steht der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer nichts mehr im Wege!
Wir möchten uns an dieser Stelle einmal bei all denjenigen Wehrpflichtigen bedanken, die sich unserem Team anvertraut haben. Wir sind sehr glücklich, dass unsere Kooperationsanwälte bislang wirklich jedem helfen konnten und dass wir auch immer wieder schnell helfen können. Die Dankbarkeit, die uns wiederrum entgegen gebracht wird, bestärkt uns darin, dass wir unsere Arbeit gut machen! Für das Vertrauen, dass diese Wehrpflichtige in uns gesetzt haben, bedanken wir uns ganz herzlich!
Ihr Team von kdv-abwicklung24!
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2009.10.07
15:14:49
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Die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer ist leider immer wieder problematisch, wenn der Dienst an der Waffer erst einmal begonnen hat! Viele der Wehrpflichtigen stellen erst bei der Truppe fest, dass sie der Dienst nichts für sie ist. Stellen sie nun ganz unbedarft einen KDV-Antrag, wird nicht nur dieser in der Regel pauschal abgelehnt, die Wehrpflichtigen haben es fortan auch in der Truppe nicht gerade leicht.
Dieser Tage haben wir wieder mehrerer solcher Fälle gehabt, in denen unsere Kooperationsanwälte helfen konnten. Die Vorgesetzten bei der Bundeswehr schlagen einen zurückhaltendenen Ton an, wenn bei ihnen Rechtsanwälte anrufen und auch das Bundesamt für Zivildienst bearbeitet den KDV-Antrag meist schneller. Dem gehen natürlich einige Anrufe und auch einige Schreiben vorweg, aber wenn es dann geschafft ist, sind alle glücklich!
Wir möchten uns an dieser Stelle einmal auch all den Wehrpflichtigen danken, die sich uns anvertraut haben! Wir sind glücklich, dass wir bislang noch niemanden entäuschen mussten und dass wir so vielen tatsächlich auch immer wieder so schnell helfen können! Für dieses Vertrauen in die Arbeit unserer Kooperationsanwälte bedanken wir uns!
Ihr Team von KDV-abwicklung24!
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2009.07.01
14:33:03
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Am 29.06. rief uns vormittags ein junger Mann an und erzählte, dass er übermorgen, also am 01.07., bei der Bundeswehr erscheinen solle, weil er einberufen worden ist. Unsere Kooperationsanwälte haben es dann hinbekommen, dass er es am nächsten Tag, also dem 30.06., um 14 Uhr schriftlich hatte, dass er anerkannter Kriegsdienstverweigerer ist. Zur Bundeswehr musste er daher nicht mehr.
Zwischen dem ersten Anruf bei uns und der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer lagen also ca. 24 Stunden.
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2009.06.04
08:13:39
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Unsere Kooperationsanwälte haben heute einen Grundwehrdienstleistenden, der nach Dienstantritt verweigern wollte, binnen 3 Werktagen als Kriegsdienstverweigerer anerkannt bekommen. Sein Kriegsdienstverweigerungsantrag wurde nur deshalb so schnell positiv beschieden, weil unsere Kooperationsanwälte ihm sagen konnten, worauf er zu achten hat bei der Fertigung seines Kriegsdienstverweigerungsantrages. Hier kann man viel falsch machen, was letztendlich viel Zeit kosten kann. Im Anschluss ist das Kriegsdienstverweigerungsverfahren komplett über unsere Kooperationsrechtsanwälte gelaufen, so dass diese die Möglichkeit hatten, das gesamte Kriegsdienstverweigerungsverfahren zu beschleunigen.
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2009.04.01
13:58:17
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Auch bei der Bundeswehr kann man noch einen Kreigsdienstverweigerungsantrag stellen. Allerdings dauert die Anerkennung dann meistens mindestens einen Monat. Nur selten geht es schneller. Das heißt, dass der Grundwehrdienstleistende nach Antragstellung noch mindestens einen Monat bei der Bundeswehr "aushalten" muss. Mit unserer Hilfe geht es jedoch fast immer deutlich schneller. Grund ist, dass unsere Kooperationsanwälte dem Kriegsdienstverweigerer sagen können, worauf bei der Antragstellung zu achten ist. Mit einem Kriegsdienstverweigerungsantrag wie er ursprünglich zu stellen gewesen wäre, kommt man nämlich nicht mehr zum Ziel. Mit Hilfe unserer Kooperationsanwälte hat der Kriegsdienstverweigerer es dann aber oft geschaft, den Kriegsdienstverweigerungsantrag in wenigen Tagen durchzubekommen. Dies aber auch nur, weil der erste Antrag alles enthalten hat, was er bei einer so späten Antragstellung auch enthalten muss.
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2009.03.31
16:03:36
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Auch wenn es nahezu aussichtslos schien, unsere Kooperationsanwälte haben es geschafft. Der Wehrpflichtige hatte einen Einberufungsbescheid zum 01.04. erhalten. Vier Wochen vorher hatte er einen KDV-Antrag beim zuständigen Kreiswehrersatzamt gestellt. Dieses hatte den KDV-Antrag dann auch zeitnah an das Bundesamt für den Zivildienst weitergeleitet. Das Bundesamt für den Zivildienst ließ sich aber erst einmal Zeit mit der Bearbeitung und schickte kurz vor dem 01.04. ein Schreiben heraus mit dem Inhalt, dass der Antragsteller doch ersteinmal begründen solle, wieso er denn den KDV-Antrag erst nach Erhalt seines Einberufungsbescheides gestellt hat. Jetzt wurden wir eingeschaltet, da der Antragsteller nicht weiterkam und ihm die Zeit davon gelaufen ist. Am Mittag des Tages vor der Einberufung haben unsere Kooperationsanwälte es dann geschafft den KDV-Antrag durchzubekommen; in letzter Sekunde. Die Bundeswehr ist ihm damit erspart geblieben.
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2009.03.18
15:45:29
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Wie heißt es so schön: Es ist nie zu spät! Das dachte nun gerade heute ein Wehrpflichtiger, als er sich bei uns meldete. Sämtliche Fristen sind abgelaufen und er soll seinen Dienst am 01.04.2009 beginnen, also in gut zwei Wochen. Natürlich können wir auch hier helfen, allerdings wird es natürlich immer schwieriger, je später man sich entschließt, seine Rechte wahrzunehmen. Es hat aber auch hier geklappt. Er musste nicht dienen.
Wie gesagt: Es ist nie zu spät!
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2009.03.18
15:11:55
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Heute hat sich bei uns ein Wehrpflichtiger gemeldet und uns um Hilfe gebeten, dessen KDV-Antrag dreimal abgelehnt wurde! Er hatte einen Teil der Begründung, aber eben nur einen Teil, aus einer Vorlage abgeschrieben, die er im Internet gefunden hatte. Das Bundesamt für Zivildienst bescheinigte ihm, diese Vorlage zu kennen. Daher habe er keine eigene Gewissensentscheidung getroffen, sondern vielmehr zu erkennen gegeben, dass es ihm lediglich darum ging grundsätzlich den Wehrdienst nicht zu wollen. Er hat den Antrag drei Mal nachgebessert und jedes Mal erhielt er vom Bundesamt die gleiche, kurze Antwort: Antrag abgelehnt! Unsere Kooperationsanwälte haben den Wehrpflichtigen nun erst einmal darauf hingewiesen, welche Fehler er gemacht hat. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist, wenn man sie kennt, ziemlich eindeutig. Beachtet man sie, hat man keine Probleme seinen KDV-Antrag sicher durchzubringen. Was uns auffällt ist dabei aber, dass das Bundesamt für Zivildienst immer häufiger ganz genau prüft. Wer erst einmal in die Mühlen gerät, wird es schwer haben, das Bundesamt noch zu überzeugen. Davor muss man sich auf jeden Fall in Acht nehmen!
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