Tag: Bundeswehr

2011.06.24 12:47:15
Für Sanitäter ist es möglich, bei einem Gewissenskonflikt über § 55 Abs. 3 SoldG einen Antrag auf Entlassung aus der Bundeswehr zu stellen. Diesen Antrag dann aber durchzubekommen, ist sehr schwer. Dennnoch gelingt es unseren Kooperationsanwälten regelmäßig, den Antrag nach § 55 Abs. 3 SoldG positiv beschieden zu bekommen. Wenn Sie Sanitäter bei der Bundeswehr sind und die Bundeswehr verlassen möchten, weil Sie Ihr Gewissen plagt, können wir Ihnen gerne zur Seite stehen und Sie begleiten bis auch Ihr Antrag auf Entlassung erfolgreich war.




2011.05.31 09:53:10
Unsere Kooperationsanwälte haben es geschafft, bei einem Sanitätssoldaten den Kriegsdienstverweigerungsantrag positiv beschieden zu bekommen. Bei Sanitätssoldaten ist es schwierig einen KDV-Antrag durch zu bekommen, weil diese grundsätzlich einen solchen nicht stellen können. Sanitätssoldaten kommen nicht wie normale Soldaten mit Waffen in Berührung, so das Bundesamt für den Zivildienst; jetzt Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben. Es fehlt dann das Rechtsschutzbedürfnis für einen Kreigsdienstverweigerungsantrag. Trotzdem ist es unseren Kooperationsanwälten gelungen, den Kreigsdienstverweigerungsantrag positiv beschieden zu bekommen.




2010.07.08 12:07:24
Unsere Kooperationsanwälte haben es wieder geschfft, einen Grundwehrdienstleistenden, der am 01.07. seinen Dienst angetreten hatte, als Kriegsdienstverweigerer anerkannt zu bekommen. Der Antrag wurde abends um 18.30 Uhr an das Kreiswehrersatzamt versendet, so dass dieses den Kriegsdienstverweigerungsantrag gleich morgens auf dem Tisch hatte. Um 11 Uhr hatte das Bundesamt für den Zivildienst den Wehrpflichtigen schon anerkannt. Schneller geht es nicht.




2009.11.18 09:23:51

Unsere Kooperationsanwälte konnten heute einem Wehrpflichtigen die freudige Botschaft seiner Ausmusterung überbringen, weil diese ihn aufgrund seiner Homosexualität haben nachmustern lassen. Da die Kooperationsanwälte wissen, auf was es bei einem solchen Nachmusterungsantrag ankommt, haben diese den Wehrpflichtigen entsprechend befragt und den Nachmusterungsantrag dementsprechend begründet. Dies hat nun heute zur Ausmusterung des Wehrpflichtigen geführt.





2009.10.07 15:28:24
Viele Wehrpflichtige beginnen ihren Wehrdienst in der Hoffnung, dass es schon gut gehen werde. Irgendwie muss man den Dienst doch überstehen können. Andere wiederum machen sich gar keine richtigen Gedanken oder sie sind bei der Bundewehr, weil Verwandte oder Freunde es auch waren. Erst bei der Truppe stellen sie dann fest, dass der Wehrdienst nichts für sie ist.

Stellen sie nun einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung, wird dieser oft vom Bundesamt für Zivildienst abgelehnt bzw. es kommt eine Nachforderung! Die Ablehnung / Nachforderung erhalten sie aber auch nicht nach drei Tagen sondern manchmal erst nach zwei Wochen oder sogar noch später. In dieser Zeit wissen die Vorgesetzten längst, dass man den Wehrdienst verweigern möchte und fangen nicht selten an, den potentiellen Kriegsdienstverweigerer zu schickanieren. Manch einer erlebt es dann sogar, dass sein KDV-Antrag nicht nur einmal, sondern gleich zwei, drei oder viermal abgelehnt wird.

Auch in diesen Tagen haben unsere Kooperationsanwälte wieder Vielen helfen können. Deren Erfahrung hilft dabei, die richtigen Schreiben zu verfassen und den richtigen Ton am Telefon anzuschlagen. Ruft dann erst einmal ein Rechtsanwalt bei der Truppe an, wird der Wehrpflichtige, der gerade einen KDV-Antrag gestellt hat, fortan auch ordentlich behandelt.  Und sind die Anträge auf Kriegsdienstverweigerung richtig formuliert, steht der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer nichts mehr im Wege!

Wir möchten uns an dieser Stelle einmal bei all denjenigen Wehrpflichtigen bedanken, die sich unserem Team anvertraut haben. Wir sind sehr glücklich, dass unsere Kooperationsanwälte bislang wirklich jedem helfen konnten und dass wir auch immer wieder schnell helfen können. Die Dankbarkeit, die uns wiederrum entgegen gebracht wird, bestärkt uns darin, dass wir unsere Arbeit gut machen! Für das Vertrauen, dass diese Wehrpflichtige in uns gesetzt haben, bedanken wir uns ganz herzlich!

Ihr Team von kdv-abwicklung24!




2009.07.01 14:33:03
Am 29.06. rief uns vormittags ein junger Mann an und erzählte, dass er übermorgen, also am 01.07., bei der Bundeswehr erscheinen solle, weil er einberufen worden ist. Unsere Kooperationsanwälte haben es dann hinbekommen, dass er es am nächsten Tag, also dem 30.06., um 14 Uhr schriftlich hatte, dass er anerkannter Kriegsdienstverweigerer ist. Zur Bundeswehr musste er daher nicht mehr.

Zwischen dem ersten Anruf bei uns und der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer lagen also ca. 24 Stunden.




2009.04.01 13:58:17
Auch bei der Bundeswehr kann man noch einen Kreigsdienstverweigerungsantrag stellen. Allerdings dauert die Anerkennung dann meistens mindestens einen Monat. Nur selten geht es schneller. Das heißt, dass der Grundwehrdienstleistende nach Antragstellung noch mindestens einen Monat bei der Bundeswehr "aushalten" muss. Mit unserer Hilfe geht es jedoch fast immer deutlich schneller. Grund ist, dass unsere Kooperationsanwälte dem Kriegsdienstverweigerer sagen können, worauf bei der Antragstellung zu achten ist. Mit einem Kriegsdienstverweigerungsantrag wie er ursprünglich zu stellen gewesen wäre, kommt man nämlich nicht mehr zum Ziel. Mit Hilfe unserer Kooperationsanwälte hat der Kriegsdienstverweigerer es dann aber oft geschaft, den Kriegsdienstverweigerungsantrag in wenigen Tagen durchzubekommen. Dies aber auch nur, weil der erste Antrag alles enthalten hat, was er bei einer so späten Antragstellung auch enthalten muss.