kdv-abwicklung24
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Tag: Dienstantritt
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2009.12.30
15:17:20
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Unsere Kooperationsanwälte haben gestern einen Wehrpflichtigen an einem Tag anerkannt bekommen. Dieser hatte am 24.12. seinen Einberufungsbescheid zum 01.01. erhalten. Da er einen festen Job hatte, kam der Bescheid äußerst ungünstig. Unsere Kooperationsanwälte haben Ihn beraten und für Ihn den KDV-Antrag am 29.12. um 09.00 Uhr ans Kreiswehrersatzamt übersandt. Dann ist es geschafft worden, dass der Antrag noch am selben Tag an das Bundesamt für den Zivildienst geleitet wurde und dieses ihn auf Grund der Vorbereitung der Kooperationsanwälte als Kreigsdienstverweigerer anerkannte. Jetzt kann er ersteinmal weiterarbeiten und muss nicht am 01.01. gegen sein Gewissen den Dienst mit der Waffe antreten.
Wenn auch Ihnen geholfen werden soll, rufen Sie uns an oder nehmen Sie über unser Kontaktformular Kontakt mit uns auf.
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2009.07.01
14:33:03
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Am 29.06. rief uns vormittags ein junger Mann an und erzählte, dass er übermorgen, also am 01.07., bei der Bundeswehr erscheinen solle, weil er einberufen worden ist. Unsere Kooperationsanwälte haben es dann hinbekommen, dass er es am nächsten Tag, also dem 30.06., um 14 Uhr schriftlich hatte, dass er anerkannter Kriegsdienstverweigerer ist. Zur Bundeswehr musste er daher nicht mehr.
Zwischen dem ersten Anruf bei uns und der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer lagen also ca. 24 Stunden.
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