kdv-abwicklung24
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Tag: Ablehnung
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2011.06.24
12:47:15
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Für Sanitäter ist es möglich, bei einem Gewissenskonflikt über § 55 Abs. 3 SoldG einen Antrag auf Entlassung aus der Bundeswehr zu stellen. Diesen Antrag dann aber durchzubekommen, ist sehr schwer. Dennnoch gelingt es unseren Kooperationsanwälten regelmäßig, den Antrag nach § 55 Abs. 3 SoldG positiv beschieden zu bekommen. Wenn Sie Sanitäter bei der Bundeswehr sind und die Bundeswehr verlassen möchten, weil Sie Ihr Gewissen plagt, können wir Ihnen gerne zur Seite stehen und Sie begleiten bis auch Ihr Antrag auf Entlassung erfolgreich war.
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2009.10.07
15:28:24
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Viele Wehrpflichtige beginnen ihren Wehrdienst in der Hoffnung, dass es schon gut gehen werde. Irgendwie muss man den Dienst doch überstehen können. Andere wiederum machen sich gar keine richtigen Gedanken oder sie sind bei der Bundewehr, weil Verwandte oder Freunde es auch waren. Erst bei der Truppe stellen sie dann fest, dass der Wehrdienst nichts für sie ist.
Stellen sie nun einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung, wird dieser oft vom Bundesamt für Zivildienst abgelehnt bzw. es kommt eine Nachforderung! Die Ablehnung / Nachforderung erhalten sie aber auch nicht nach drei Tagen sondern manchmal erst nach zwei Wochen oder sogar noch später. In dieser Zeit wissen die Vorgesetzten längst, dass man den Wehrdienst verweigern möchte und fangen nicht selten an, den potentiellen Kriegsdienstverweigerer zu schickanieren. Manch einer erlebt es dann sogar, dass sein KDV-Antrag nicht nur einmal, sondern gleich zwei, drei oder viermal abgelehnt wird.
Auch in diesen Tagen haben unsere Kooperationsanwälte wieder Vielen helfen können. Deren Erfahrung hilft dabei, die richtigen Schreiben zu verfassen und den richtigen Ton am Telefon anzuschlagen. Ruft dann erst einmal ein Rechtsanwalt bei der Truppe an, wird der Wehrpflichtige, der gerade einen KDV-Antrag gestellt hat, fortan auch ordentlich behandelt. Und sind die Anträge auf Kriegsdienstverweigerung richtig formuliert, steht der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer nichts mehr im Wege!
Wir möchten uns an dieser Stelle einmal bei all denjenigen Wehrpflichtigen bedanken, die sich unserem Team anvertraut haben. Wir sind sehr glücklich, dass unsere Kooperationsanwälte bislang wirklich jedem helfen konnten und dass wir auch immer wieder schnell helfen können. Die Dankbarkeit, die uns wiederrum entgegen gebracht wird, bestärkt uns darin, dass wir unsere Arbeit gut machen! Für das Vertrauen, dass diese Wehrpflichtige in uns gesetzt haben, bedanken wir uns ganz herzlich!
Ihr Team von kdv-abwicklung24!
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2009.10.07
15:14:49
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Die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer ist leider immer wieder problematisch, wenn der Dienst an der Waffer erst einmal begonnen hat! Viele der Wehrpflichtigen stellen erst bei der Truppe fest, dass sie der Dienst nichts für sie ist. Stellen sie nun ganz unbedarft einen KDV-Antrag, wird nicht nur dieser in der Regel pauschal abgelehnt, die Wehrpflichtigen haben es fortan auch in der Truppe nicht gerade leicht.
Dieser Tage haben wir wieder mehrerer solcher Fälle gehabt, in denen unsere Kooperationsanwälte helfen konnten. Die Vorgesetzten bei der Bundeswehr schlagen einen zurückhaltendenen Ton an, wenn bei ihnen Rechtsanwälte anrufen und auch das Bundesamt für Zivildienst bearbeitet den KDV-Antrag meist schneller. Dem gehen natürlich einige Anrufe und auch einige Schreiben vorweg, aber wenn es dann geschafft ist, sind alle glücklich!
Wir möchten uns an dieser Stelle einmal auch all den Wehrpflichtigen danken, die sich uns anvertraut haben! Wir sind glücklich, dass wir bislang noch niemanden entäuschen mussten und dass wir so vielen tatsächlich auch immer wieder so schnell helfen können! Für dieses Vertrauen in die Arbeit unserer Kooperationsanwälte bedanken wir uns!
Ihr Team von KDV-abwicklung24!
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2009.03.31
16:03:36
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Auch wenn es nahezu aussichtslos schien, unsere Kooperationsanwälte haben es geschafft. Der Wehrpflichtige hatte einen Einberufungsbescheid zum 01.04. erhalten. Vier Wochen vorher hatte er einen KDV-Antrag beim zuständigen Kreiswehrersatzamt gestellt. Dieses hatte den KDV-Antrag dann auch zeitnah an das Bundesamt für den Zivildienst weitergeleitet. Das Bundesamt für den Zivildienst ließ sich aber erst einmal Zeit mit der Bearbeitung und schickte kurz vor dem 01.04. ein Schreiben heraus mit dem Inhalt, dass der Antragsteller doch ersteinmal begründen solle, wieso er denn den KDV-Antrag erst nach Erhalt seines Einberufungsbescheides gestellt hat. Jetzt wurden wir eingeschaltet, da der Antragsteller nicht weiterkam und ihm die Zeit davon gelaufen ist. Am Mittag des Tages vor der Einberufung haben unsere Kooperationsanwälte es dann geschafft den KDV-Antrag durchzubekommen; in letzter Sekunde. Die Bundeswehr ist ihm damit erspart geblieben.
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2009.03.18
15:11:55
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Heute hat sich bei uns ein Wehrpflichtiger gemeldet und uns um Hilfe gebeten, dessen KDV-Antrag dreimal abgelehnt wurde! Er hatte einen Teil der Begründung, aber eben nur einen Teil, aus einer Vorlage abgeschrieben, die er im Internet gefunden hatte. Das Bundesamt für Zivildienst bescheinigte ihm, diese Vorlage zu kennen. Daher habe er keine eigene Gewissensentscheidung getroffen, sondern vielmehr zu erkennen gegeben, dass es ihm lediglich darum ging grundsätzlich den Wehrdienst nicht zu wollen. Er hat den Antrag drei Mal nachgebessert und jedes Mal erhielt er vom Bundesamt die gleiche, kurze Antwort: Antrag abgelehnt! Unsere Kooperationsanwälte haben den Wehrpflichtigen nun erst einmal darauf hingewiesen, welche Fehler er gemacht hat. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist, wenn man sie kennt, ziemlich eindeutig. Beachtet man sie, hat man keine Probleme seinen KDV-Antrag sicher durchzubringen. Was uns auffällt ist dabei aber, dass das Bundesamt für Zivildienst immer häufiger ganz genau prüft. Wer erst einmal in die Mühlen gerät, wird es schwer haben, das Bundesamt noch zu überzeugen. Davor muss man sich auf jeden Fall in Acht nehmen!
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