Tag: Wehrpflichtiger

2011.05.05 08:58:38
Auch die nun freiwillig dienenden FWDL Soldaten bzw. Grundwehrdienstleistenden müssen einen KDV-Antrag stellen, wenn sie den Wehrdienst nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren können. Zu beachten ist aber, dass es besondere Anforderungen  seitens des Bundesamtes für den Zivildienst an den KDV-Antrag gibt, weil sich die FWDL eben freiwillg gemeldet haben. Aber auch hier haben unsere Ihnen vermittelten Experten es bisher immer geschafft, die KDV-Anträge durchzubekommen; immer in wenigen Tagen. Schneller kann ein KDV-Antrag nicht positiv beschieden werden.




2010.07.08 12:07:24
Unsere Kooperationsanwälte haben es wieder geschfft, einen Grundwehrdienstleistenden, der am 01.07. seinen Dienst angetreten hatte, als Kriegsdienstverweigerer anerkannt zu bekommen. Der Antrag wurde abends um 18.30 Uhr an das Kreiswehrersatzamt versendet, so dass dieses den Kriegsdienstverweigerungsantrag gleich morgens auf dem Tisch hatte. Um 11 Uhr hatte das Bundesamt für den Zivildienst den Wehrpflichtigen schon anerkannt. Schneller geht es nicht.