Tag: Gewissensentscheidung

2011.06.24 12:47:15
Für Sanitäter ist es möglich, bei einem Gewissenskonflikt über § 55 Abs. 3 SoldG einen Antrag auf Entlassung aus der Bundeswehr zu stellen. Diesen Antrag dann aber durchzubekommen, ist sehr schwer. Dennnoch gelingt es unseren Kooperationsanwälten regelmäßig, den Antrag nach § 55 Abs. 3 SoldG positiv beschieden zu bekommen. Wenn Sie Sanitäter bei der Bundeswehr sind und die Bundeswehr verlassen möchten, weil Sie Ihr Gewissen plagt, können wir Ihnen gerne zur Seite stehen und Sie begleiten bis auch Ihr Antrag auf Entlassung erfolgreich war.




2011.05.31 09:53:10
Unsere Kooperationsanwälte haben es geschafft, bei einem Sanitätssoldaten den Kriegsdienstverweigerungsantrag positiv beschieden zu bekommen. Bei Sanitätssoldaten ist es schwierig einen KDV-Antrag durch zu bekommen, weil diese grundsätzlich einen solchen nicht stellen können. Sanitätssoldaten kommen nicht wie normale Soldaten mit Waffen in Berührung, so das Bundesamt für den Zivildienst; jetzt Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben. Es fehlt dann das Rechtsschutzbedürfnis für einen Kreigsdienstverweigerungsantrag. Trotzdem ist es unseren Kooperationsanwälten gelungen, den Kreigsdienstverweigerungsantrag positiv beschieden zu bekommen.




2011.05.05 08:58:38
Auch die nun freiwillig dienenden FWDL Soldaten bzw. Grundwehrdienstleistenden müssen einen KDV-Antrag stellen, wenn sie den Wehrdienst nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren können. Zu beachten ist aber, dass es besondere Anforderungen  seitens des Bundesamtes für den Zivildienst an den KDV-Antrag gibt, weil sich die FWDL eben freiwillg gemeldet haben. Aber auch hier haben unsere Ihnen vermittelten Experten es bisher immer geschafft, die KDV-Anträge durchzubekommen; immer in wenigen Tagen. Schneller kann ein KDV-Antrag nicht positiv beschieden werden.




2010.07.08 12:07:24
Unsere Kooperationsanwälte haben es wieder geschfft, einen Grundwehrdienstleistenden, der am 01.07. seinen Dienst angetreten hatte, als Kriegsdienstverweigerer anerkannt zu bekommen. Der Antrag wurde abends um 18.30 Uhr an das Kreiswehrersatzamt versendet, so dass dieses den Kriegsdienstverweigerungsantrag gleich morgens auf dem Tisch hatte. Um 11 Uhr hatte das Bundesamt für den Zivildienst den Wehrpflichtigen schon anerkannt. Schneller geht es nicht.




2009.12.30 15:17:20
Unsere Kooperationsanwälte haben gestern einen Wehrpflichtigen an einem Tag anerkannt bekommen. Dieser hatte am 24.12. seinen Einberufungsbescheid zum 01.01. erhalten. Da er einen festen Job hatte, kam der Bescheid äußerst ungünstig. Unsere Kooperationsanwälte haben Ihn beraten und für Ihn den KDV-Antrag am 29.12. um 09.00 Uhr ans Kreiswehrersatzamt übersandt. Dann ist es geschafft worden, dass der Antrag noch am selben Tag an das Bundesamt für den Zivildienst geleitet wurde und dieses  ihn auf Grund der Vorbereitung der Kooperationsanwälte als Kreigsdienstverweigerer anerkannte. Jetzt kann er ersteinmal weiterarbeiten und muss nicht am 01.01. gegen sein Gewissen den Dienst mit der Waffe antreten.

Wenn auch Ihnen geholfen werden soll, rufen Sie uns an oder nehmen Sie über unser Kontaktformular Kontakt mit uns auf.




2009.04.01 13:58:17
Auch bei der Bundeswehr kann man noch einen Kreigsdienstverweigerungsantrag stellen. Allerdings dauert die Anerkennung dann meistens mindestens einen Monat. Nur selten geht es schneller. Das heißt, dass der Grundwehrdienstleistende nach Antragstellung noch mindestens einen Monat bei der Bundeswehr "aushalten" muss. Mit unserer Hilfe geht es jedoch fast immer deutlich schneller. Grund ist, dass unsere Kooperationsanwälte dem Kriegsdienstverweigerer sagen können, worauf bei der Antragstellung zu achten ist. Mit einem Kriegsdienstverweigerungsantrag wie er ursprünglich zu stellen gewesen wäre, kommt man nämlich nicht mehr zum Ziel. Mit Hilfe unserer Kooperationsanwälte hat der Kriegsdienstverweigerer es dann aber oft geschaft, den Kriegsdienstverweigerungsantrag in wenigen Tagen durchzubekommen. Dies aber auch nur, weil der erste Antrag alles enthalten hat, was er bei einer so späten Antragstellung auch enthalten muss.




2009.03.31 16:03:36
Auch wenn es nahezu aussichtslos schien, unsere Kooperationsanwälte haben es geschafft. Der Wehrpflichtige hatte einen Einberufungsbescheid zum 01.04. erhalten. Vier Wochen vorher hatte er einen KDV-Antrag beim zuständigen Kreiswehrersatzamt gestellt. Dieses hatte den KDV-Antrag dann auch zeitnah an das Bundesamt für den Zivildienst weitergeleitet. Das Bundesamt für den Zivildienst ließ sich aber erst einmal Zeit mit der Bearbeitung und schickte kurz vor dem 01.04. ein Schreiben heraus mit dem Inhalt, dass der Antragsteller doch ersteinmal begründen solle, wieso er denn den KDV-Antrag erst nach Erhalt seines Einberufungsbescheides gestellt hat. Jetzt wurden wir eingeschaltet, da der Antragsteller nicht weiterkam und ihm die Zeit davon gelaufen ist. Am Mittag des Tages vor der Einberufung haben unsere Kooperationsanwälte es dann geschafft den KDV-Antrag durchzubekommen; in letzter Sekunde. Die Bundeswehr ist ihm damit erspart geblieben.