kdv-abwicklung24
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Tag: Nachmusterung
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2009.11.18
09:23:51
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Unsere Kooperationsanwälte konnten heute einem Wehrpflichtigen die freudige Botschaft seiner Ausmusterung überbringen, weil diese ihn aufgrund seiner Homosexualität haben nachmustern lassen. Da die Kooperationsanwälte wissen, auf was es bei einem solchen Nachmusterungsantrag ankommt, haben diese den Wehrpflichtigen entsprechend befragt und den Nachmusterungsantrag dementsprechend begründet. Dies hat nun heute zur Ausmusterung des Wehrpflichtigen geführt.
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2009.03.31
16:03:36
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Auch wenn es nahezu aussichtslos schien, unsere Kooperationsanwälte haben es geschafft. Der Wehrpflichtige hatte einen Einberufungsbescheid zum 01.04. erhalten. Vier Wochen vorher hatte er einen KDV-Antrag beim zuständigen Kreiswehrersatzamt gestellt. Dieses hatte den KDV-Antrag dann auch zeitnah an das Bundesamt für den Zivildienst weitergeleitet. Das Bundesamt für den Zivildienst ließ sich aber erst einmal Zeit mit der Bearbeitung und schickte kurz vor dem 01.04. ein Schreiben heraus mit dem Inhalt, dass der Antragsteller doch ersteinmal begründen solle, wieso er denn den KDV-Antrag erst nach Erhalt seines Einberufungsbescheides gestellt hat. Jetzt wurden wir eingeschaltet, da der Antragsteller nicht weiterkam und ihm die Zeit davon gelaufen ist. Am Mittag des Tages vor der Einberufung haben unsere Kooperationsanwälte es dann geschafft den KDV-Antrag durchzubekommen; in letzter Sekunde. Die Bundeswehr ist ihm damit erspart geblieben.
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2009.03.18
15:45:29
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Wie heißt es so schön: Es ist nie zu spät! Das dachte nun gerade heute ein Wehrpflichtiger, als er sich bei uns meldete. Sämtliche Fristen sind abgelaufen und er soll seinen Dienst am 01.04.2009 beginnen, also in gut zwei Wochen. Natürlich können wir auch hier helfen, allerdings wird es natürlich immer schwieriger, je später man sich entschließt, seine Rechte wahrzunehmen. Es hat aber auch hier geklappt. Er musste nicht dienen.
Wie gesagt: Es ist nie zu spät!
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