Tag: Einberufung

2009.12.30 15:17:20
Unsere Kooperationsanwälte haben gestern einen Wehrpflichtigen an einem Tag anerkannt bekommen. Dieser hatte am 24.12. seinen Einberufungsbescheid zum 01.01. erhalten. Da er einen festen Job hatte, kam der Bescheid äußerst ungünstig. Unsere Kooperationsanwälte haben Ihn beraten und für Ihn den KDV-Antrag am 29.12. um 09.00 Uhr ans Kreiswehrersatzamt übersandt. Dann ist es geschafft worden, dass der Antrag noch am selben Tag an das Bundesamt für den Zivildienst geleitet wurde und dieses  ihn auf Grund der Vorbereitung der Kooperationsanwälte als Kreigsdienstverweigerer anerkannte. Jetzt kann er ersteinmal weiterarbeiten und muss nicht am 01.01. gegen sein Gewissen den Dienst mit der Waffe antreten.

Wenn auch Ihnen geholfen werden soll, rufen Sie uns an oder nehmen Sie über unser Kontaktformular Kontakt mit uns auf.




2009.11.18 09:23:51

Unsere Kooperationsanwälte konnten heute einem Wehrpflichtigen die freudige Botschaft seiner Ausmusterung überbringen, weil diese ihn aufgrund seiner Homosexualität haben nachmustern lassen. Da die Kooperationsanwälte wissen, auf was es bei einem solchen Nachmusterungsantrag ankommt, haben diese den Wehrpflichtigen entsprechend befragt und den Nachmusterungsantrag dementsprechend begründet. Dies hat nun heute zur Ausmusterung des Wehrpflichtigen geführt.





2009.07.01 14:33:03
Am 29.06. rief uns vormittags ein junger Mann an und erzählte, dass er übermorgen, also am 01.07., bei der Bundeswehr erscheinen solle, weil er einberufen worden ist. Unsere Kooperationsanwälte haben es dann hinbekommen, dass er es am nächsten Tag, also dem 30.06., um 14 Uhr schriftlich hatte, dass er anerkannter Kriegsdienstverweigerer ist. Zur Bundeswehr musste er daher nicht mehr.

Zwischen dem ersten Anruf bei uns und der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer lagen also ca. 24 Stunden.




2009.04.01 13:58:17
Auch bei der Bundeswehr kann man noch einen Kreigsdienstverweigerungsantrag stellen. Allerdings dauert die Anerkennung dann meistens mindestens einen Monat. Nur selten geht es schneller. Das heißt, dass der Grundwehrdienstleistende nach Antragstellung noch mindestens einen Monat bei der Bundeswehr "aushalten" muss. Mit unserer Hilfe geht es jedoch fast immer deutlich schneller. Grund ist, dass unsere Kooperationsanwälte dem Kriegsdienstverweigerer sagen können, worauf bei der Antragstellung zu achten ist. Mit einem Kriegsdienstverweigerungsantrag wie er ursprünglich zu stellen gewesen wäre, kommt man nämlich nicht mehr zum Ziel. Mit Hilfe unserer Kooperationsanwälte hat der Kriegsdienstverweigerer es dann aber oft geschaft, den Kriegsdienstverweigerungsantrag in wenigen Tagen durchzubekommen. Dies aber auch nur, weil der erste Antrag alles enthalten hat, was er bei einer so späten Antragstellung auch enthalten muss.




2009.03.18 15:45:29
Wie heißt es so schön: Es ist nie zu spät! Das dachte nun gerade heute ein Wehrpflichtiger, als er sich bei uns meldete. Sämtliche Fristen sind abgelaufen und er soll seinen Dienst am 01.04.2009 beginnen, also in gut zwei Wochen. Natürlich können wir auch hier helfen, allerdings wird es natürlich immer schwieriger, je später man sich entschließt, seine Rechte wahrzunehmen. Es hat aber auch hier geklappt. Er musste nicht dienen. 
Wie gesagt: Es ist nie zu spät!