Viele Wehrpflichtige, die einen Musterungsbescheid oder Einberufungsbescheid erhalten haben, stellen sich die Frage: Bundesewehr, Kriegsdienstverweigerung oder Ausmusterung?

Ist es wirklich eine Frage der Wahl? Sicherlich nur dann, wenn für einen persönlich auch eine Ausmusterung möglich erscheint! Aber wann ist dies der Fall, wann kommt für einen persönlich denn eine Ausmusterung in Frage? Aus unserer Erfahrung heraus wissen wir, dass es viele Fälle gibt, in denen Wehrpflichtige ausgemustert werden, obwohl man sie zunächst für wehrdienstfähig gehalten hatte und sie selbst auch glaubten, tauglich zu sein. Eine Kriegsdienstverweigerung sollte daher nicht überstürzt werden!
Warum ist das so? Nun, häufig genug denken Wehrpflichtige nicht unbedingt daran, dass ihre Erkrankung zu einer Ausmusterung führen kann. Sie geben bei der Musterung an, dass die Schmerzen „nicht so schlimm seien" oder die Beschwerden „eigentlich" zu keiner Einschränkung führen würden. Häufig stellt sich erst beim Wehrdienst selbst heraus, dass der Körper den Belastungen nicht gewachsen ist.
Nur wenn man als Wehrpflichtiger seinen Körper „wahrnimmt" und sich daran erinnert, wo die Schwächen des eigenen Körpers liegen, welche Verletzungen und körperlichen Einschränkungen und schwereren Erkrankungen man schon erlitten hat, wird man diesen Umständen die richtige Beachtung schenken können. Und: Auch wenn die körperliche Beeinträchtigung gering erscheint, muss man sie als Wehrpflichtiger beachten, denn auch viele kleinere Einschränkungen können zusammengenommen zur Ausmusterung führen.
Wichtig ist daher im ersten Schritt, dass man sich aller Umstände erinnert, die zu körperlichen Einschränkungen führen können. Im nächsten Schritt hat man zu beurteilen, ob diese Einschränkungen zur Ausmusterung führen können. Wir haben in unserem Ratgeber sehr ausführlich beschrieben, welche Krankheiten und Verletzungen zur Ausmusterung führen können und wie man sich auf die Musterung ideal vorbereiten kann. Darüber hinaus ist unsere Erfahrung auch die, dass Wehrpflichtige, die sich nicht schicksaalsergeben der Wehrpflicht beugen, sondern sich beraten lassen und mit rechtsanwaltlicher Hilfe gegen ihre Einberufung vorgehen, eher ausgemustert werden. Letztlich bleibt es aber jedem selbst überlassen, welchen Weg er gehen will. Kdv-abwicklung24 hilft mit seinen spezialisierten Rechtsanwälten täglich all denjenigen gerne, die sich der Übermacht der Kreiswehrersatzämter nicht allein stellen wollen.
Erst wer danach für sich eine Ausmusterung ausschließen kann, wird sich die Frage stellen müssen, ob er den Kriegsdienst verweigert oder aber den Wehrdienst antritt.
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