Die Fragen "Wie werde ich ausgemustert?" oder "Was ist notwendig, um ausgemustert zu werden?" oder "Welche Krankheiten führen zur Ausmusterung?" stellen sich zunehmend mehr Wehrpflichtige. Welche Ausmusterungsgründe gibt es?

Zu Recht! Denn viele körperliche Beschwerden oder Verletzungen können alleine oder zusammen mit weiteren zu einer Ausmusterung führen. Die Wehrpflichtigen fragen sich natürlich: "Welche Krankheiten oder Verletzungen führen denn nun zur Ausmusterung? - Was sind die wichtigsten Ausmusterungsgründe?"
Vorweg dieses: Letztlich bleibt es dem Musterungsarzt überlassen, ob er einen Wehrpflichtigen als untauglich einstuft und ausmustert oder nicht. Natürlich gibt es Vorschriften, auf die wir gleich noch eingehen werden, die dem Musterungsarzt verbindliche Vorgaben hinsichtlich einer Ausmusterung machen. Er kann also nicht tun und lassen, was er will. Es gibt so zu sagen keine Willkür bei der Musterung bzw. Ausmusterung. Aber der Arzt hat einen gewissen Beurteilungsspielraum was die Ausmusterung angeht. Das bedeutet letztlich, dass der Arzt eine Abwägung der Untersuchungsergebnisse vornimmt. Die Begleitumstände spielen dabei natürlich auch eine Rolle, denn auch Musterungsärzte sind nur Menschen. Hat der Musterungsarzt also einen Wehrpflichtigen vor sich, von dem er z.B. weiß, dass er anwaltlich vertreten ist, so bedeutet dies selbstverständlich für sich genommen nicht ein anderes Musterungsergebnis, als bei einem Wehrpflichtigen, der nicht anwaltlich vertreten ist. Allerdings - eben weil Musterungsärzte auch nur Menschen sind - kann man durchaus davon ausgehen, dass bei einem anwaltlich vertretenen Wehrpflichtigen die "Vorsicht" des Arztes etwas größer ist. Dies ist auch verständlich, weil der Arzt sich keine Fehler vorwerfen lassen will. Wer also dem Musterungsarzt, der Truppe, dem Kreiswehrersatzamt oder dem Bundesamt für Zivildienst von Anfang an zeigt, dass er seine Rechte durch einen im Wehrrecht spezialisierten Rechtsanwalt wahrnehmen wird, der wird unserer Erfahrung nach entsprechendes Gehör finden. Dies zeigt unsere langjährige Erfahrung.

Wie werde ich nun aber ausgemustert? In § 9 Wehrplichtgesetz steht: "Zum Wehrdienst wird nicht herangezogen, wer nicht wehrdienstfähig ist". Hiervon muss jedoch der Musterungsarzt überzeugt sein. Der Musterungsarzt hält sich an den Katalog der Mindestanforderungen an taugliche Wehrpflichtige vom 24.9.2004 und die zentrale Dienstvorschrift zDV 46/1, in der die allgemeinen Durchführungsbestimmungen zu der ärztlichen Untersuchung bei Musterung und Diensteintritt von Wehrpflichtigen, Annahme und Einstellung von freiwilligen Bewerbern sowie bei der Entlassung von Soldaten enthalten sind. Ohne dass Sie diese nun selbst gelesen haben, können wir Ihnen aber schon jetzt sagen, dass Sie aus diesen Vorschriften, insbesondere aus der zDV 46/1, kaum schlau werden. Wenn man die Mindestanforderungen an taugliche Wehrpflichtige noch verstehen kann, so muss man die genauen Zusammenhänge und die Abläufe bei der Musterung schon gut kennen, um auch die zDV 46/1 verstehen zu können. Im Ergebniss lässt sich aber folgendes sagen: Wer als Wehrpflichtiger körperliche Einschränkungen, Verletzungen oder Krankheiten hat oder in der Vergangenheit hatte, sollte sich dieser zunächts bewusst werden und im nächsten Schritt einen unabhängigen Arzt - also nicht den Musterungsarzt - konsultieren, um seinen eingeschränkten Gesundheitszustand vorab zu dokumentieren. Diese Verletzungen oder Krankheiten können einzeln oder zusammen Ausmusterungsgründe darstellen!
 Wenn Sie genau wissen wollen, welche allgemein bekannten und häufig vorkommenden körperlichen Einschränkungen und Krankheiten zu einer Ausmusterung führen können - von Gelenkverletzungen über Allergien zu Depressionen - und welche Schritte Sie in welcher Situation am besten machen, lesen Sie unseren Wehrrecht - Ratgeber "Ausmusterung, Verweigerung, Wehrrecht". Hier können Sie das Inhaltsverzeichnis einsehen und hier erhalten Sie eine Leseprobe des Wehrrecht - Ratgebers "Ausmusterung, Verweigerung, Wehrrecht". Mehr Informationen zum Ratgeber - Wehrrecht und zu den Preisen der anwaltlichen Dienstleistungen erhalten Sie hier.
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