Dreimalige Ablehnung eines KDV-Antrages!

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Heute hat sich bei uns ein Wehrpflichtiger gemeldet und uns um Hilfe gebeten, dessen KDV-Antrag dreimal abgelehnt wurde! Er hatte einen Teil der Begründung, aber eben nur einen Teil, aus einer Vorlage abgeschrieben, die er im Internet gefunden hatte. Das Bundesamt für Zivildienst bescheinigte ihm, diese Vorlage zu kennen. Daher habe er keine eigene Gewissensentscheidung getroffen, sondern vielmehr zu erkennen gegeben, dass es ihm lediglich darum ging grundsätzlich den Wehrdienst nicht zu wollen. Er hat den Antrag drei Mal nachgebessert und jedes Mal erhielt er vom Bundesamt die gleiche, kurze Antwort: Antrag abgelehnt! Unsere Kooperationsanwälte haben den Wehrpflichtigen nun erst einmal darauf hingewiesen, welche Fehler er gemacht hat. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist, wenn man sie kennt, ziemlich eindeutig. Beachtet man sie, hat man keine Probleme seinen KDV-Antrag sicher durchzubringen. Was uns auffällt ist dabei aber, dass das Bundesamt für Zivildienst immer häufiger ganz genau prüft. Wer erst einmal in die Mühlen gerät, wird es schwer haben, das Bundesamt noch zu überzeugen. Davor muss man sich auf jeden Fall in Acht nehmen!