KDV in 8 Stunden

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Unsere Kooperationsanwälte haben gestern einen Wehrpflichtigen an einem Tag anerkannt bekommen. Dieser hatte am 24.12. seinen Einberufungsbescheid zum 01.01. erhalten. Da er einen festen Job hatte, kam der Bescheid äußerst ungünstig. Unsere Kooperationsanwälte haben Ihn beraten und für Ihn den KDV-Antrag am 29.12. um 09.00 Uhr ans Kreiswehrersatzamt übersandt. Dann ist es geschafft worden, dass der Antrag noch am selben Tag an das Bundesamt für den Zivildienst geleitet wurde und dieses  ihn auf Grund der Vorbereitung der Kooperationsanwälte als Kreigsdienstverweigerer anerkannte. Jetzt kann er ersteinmal weiterarbeiten und muss nicht am 01.01. gegen sein Gewissen den Dienst mit der Waffe antreten.

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