KDV-Antrag kurz vor zwölf |
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Auch wenn es nahezu aussichtslos schien, unsere Kooperationsanwälte haben es geschafft. Der Wehrpflichtige hatte einen Einberufungsbescheid zum 01.04. erhalten. Vier Wochen vorher hatte er einen KDV-Antrag beim zuständigen Kreiswehrersatzamt gestellt. Dieses hatte den KDV-Antrag dann auch zeitnah an das Bundesamt für den Zivildienst weitergeleitet. Das Bundesamt für den Zivildienst ließ sich aber erst einmal Zeit mit der Bearbeitung und schickte kurz vor dem 01.04. ein Schreiben heraus mit dem Inhalt, dass der Antragsteller doch ersteinmal begründen solle, wieso er denn den KDV-Antrag erst nach Erhalt seines Einberufungsbescheides gestellt hat. Jetzt wurden wir eingeschaltet, da der Antragsteller nicht weiterkam und ihm die Zeit davon gelaufen ist. Am Mittag des Tages vor der Einberufung haben unsere Kooperationsanwälte es dann geschafft den KDV-Antrag durchzubekommen; in letzter Sekunde. Die Bundeswehr ist ihm damit erspart geblieben.
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