Und immer wieder lehnen Sie ab! KDV-Antrag Wiederholungstäter!

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Die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer ist leider immer wieder problematisch, wenn der Dienst an der Waffer erst einmal begonnen hat! Viele der Wehrpflichtigen stellen erst bei der Truppe fest, dass sie der Dienst nichts für sie ist. Stellen sie nun ganz unbedarft einen KDV-Antrag, wird nicht nur dieser in der Regel pauschal abgelehnt, die Wehrpflichtigen haben es fortan auch in der Truppe nicht gerade leicht.

Dieser Tage haben wir wieder mehrerer solcher Fälle gehabt, in denen unsere Kooperationsanwälte helfen konnten. Die Vorgesetzten bei der Bundeswehr schlagen einen zurückhaltendenen Ton an, wenn bei ihnen Rechtsanwälte anrufen und auch das Bundesamt für Zivildienst bearbeitet den KDV-Antrag meist schneller. Dem gehen natürlich einige Anrufe und auch einige Schreiben vorweg, aber wenn es dann geschafft ist, sind alle glücklich!

Wir möchten uns an dieser Stelle einmal auch all den Wehrpflichtigen danken, die sich uns anvertraut haben! Wir sind glücklich, dass wir bislang noch niemanden entäuschen mussten und dass wir so vielen tatsächlich auch immer wieder so schnell helfen können! Für dieses Vertrauen in die Arbeit unserer Kooperationsanwälte bedanken wir uns!

Ihr Team von KDV-abwicklung24!