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Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu den Themen Kriegsdienstverweigerung, Wehrdienstbeschädigung und zu vielen Fragen rund um das Wehrrecht! Dabei vermitteln wir Ihnen bei bedarf auf Wehrrecht spezialisierte Rechtsanwälte. Sie erfahren wie Ihr Kriegsdienstverweigerungsantrag möglichst schnell positiv beschieden wird, auch wenn Sie bereits SAZ-Soldat oder Berufssoldat sind oder Ihren Freiwilligendienst ableisten.
Die Quote unserer vermittelten KDV-Experten bei der Anerkennung von Kriegsdienstverweigerern liegt derzeit bei 100 %. Das bedeutet, dass diese bisher jeden Soldaten anerkannt bekommen haben. Bei FWDL-Soldaten in wenigen Tagen, bei Zeitsoldaten oder Berufssoldaten in den meisten Fällen in unter 4 Wochen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob Sie freiwilligen Wehrdienst FWDL leisten, SaZ 4, SaZ 8 oder SaZ 12 oder sogar Berufsoldat sind. Bisher haben die Experten jeden anerkannt bzw. raus bekommen.
Wir helfen seit Jahren BUNDESWEIT erfolgreich in allen Angelegenheiten des Wehrrechts und der Kriegsdienstverweigerung. Durch die Spezialisierung unserer vermittelten KDV-Experten können Ihnen diese immer genau sagen, wie Sie am besten reagieren sollten und was Sie auf keinen Fall tun dürfen. So kann allen Betroffenen schnell und unkompliziert geholfen werden. Wenn Sie professionelle Hilfe von einem von uns vermittelten Rechtsanwalt in Anspruch nehmen, wird dieser alle notwendigen Erklärungen gegenüber den Behörden für Sie abgeben. Ist erst einmal ein Rechtsanwalt eingeschaltet, geht alles meistens ziemlich schnell und wo Behörden und Vorgesetzte bei Ihnen nicht reagieren wollten, haben Sie auf einmal innerhalb weniger Tage Ergebnisse.
Wenn Sie wissen wollen, wie Sie unsere vermittelten KDV-Experten beauftragen können, rufen Sie einfach unsere kostenlose Service-Hotline 0800 - abwicklung24 (0800 / 2294 255 864 24) oder 0431 / 88 99 750 an und erfragen Sie die für Sie anfallenden Kosten.
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Kriegsdienstverweigerung bei der Bundeswehr |
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Häufig fragen sich Soldaten: Kann ich auch noch den Kriegsdienst verweigern, wenn ich schon bei der Truppe bin?

Viele, die ihre ersten Tage bei der Truppe verbringen, stellen sich diese Frage: Kriegsdienstverweigerung bei der Truppe? Geht Kriegsdienstverweigerung jetzt überhaupt noch? Ja, Kriegdienstverweigerung geht auch jetzt noch! Auch wenn Sie bereits bei der Bundeswehr Ihren freiwilligen Wehrdienst ableisten, können Sie noch einen KDV-Antrag stellen. Sogar dann noch, wenn Sie sich als SaZ 4, SaZ 8 oder SaZ 12 (Soldat auf Zeit) oder Berufssoldat haben verpflichten lassen, steht Ihnen die Möglichkeit eines Kriegsdienstverweigerungsantrages grundsätzlich noch offen. Ein Kriegsdienstverweigerungsantrag ist beim für Sie zuständigen Kreiswehrersatzamt zu stellen. Auch wenn Ihnen von Ihrem Vorgesetzten gesagt wird, dass dieser der richtige Adressat hierfür ist, stimmt dies nicht. Um dem Vorgesetzten jedoch nicht vor den Kopf zu stoßen, sollte er über Ihren Kriegsdienstverweigerungsantrag informiert werden. Lesen Sie hier mehr, was es alles zu bedenken gibt, bei der Kriegsdienstverweigerung in der Truppe.
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KDV-Antrag abgelehnt! Was tun? |
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"Wie konnte das nur passieren? Mein KDV-Antrag wurde abgelehnt und dabei habe ich doch alles "reingeschrieben", was wirklich wichtig ist! Ich verstehe das nicht!" Viele Kriegsdienstverweigerer wenden sich mit diesen Worten an uns und bitten uns dann um Hilfe!
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Tödlicher Anschlag auf Deutsche Soldaten in Afghanistan |
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Deutscher Soldat bei Anschlag in Afghanistan getötet!
Deutsche Soldaten wurden am 29.04.2009 Opfer eines heimtückischen Anschlags in Afghanistan. Damit erhöhte sich die Zahl der gestorbenen Deutschen Soldaten in Afgahnistan auf 32! Die Bundeswehr wollte ihren Einsatz für "eine bessere Zukunft dieses geschundenen Volkes" ungeachtet dieser Gewaltverbrechen trotzdem fortsetzen.
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