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Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu den Themen Kriegsdienstverweigerung, Wehrdienstbeschädigung und zu vielen Fragen rund um das Wehrrecht! Dabei vermitteln wir Ihnen bei bedarf auf Wehrrecht spezialisierte Rechtsanwälte. Sie erfahren wie Ihr Kriegsdienstverweigerungsantrag möglichst schnell positiv beschieden wird, auch wenn Sie bereits SAZ-Soldat oder Berufssoldat sind oder Ihren Freiwilligendienst ableisten. Die Quote unserer vermittelten KDV-Experten bei der Anerkennung von Kriegsdienstverweigerern liegt derzeit bei 100 %. Das bedeutet, dass diese bisher jeden Soldaten anerkannt bekommen haben. Bei FWDL-Soldaten in wenigen Tagen, bei Zeitsoldaten oder Berufssoldaten in den meisten Fällen in unter 4 Wochen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob Sie freiwilligen Wehrdienst FWDL leisten, SaZ 4, SaZ 8 oder SaZ 12 oder sogar Berufsoldat sind. Bisher haben die Experten jeden anerkannt bzw. raus bekommen.
Was wir für Sie tun: Wir helfen Ihnen Ihre Ziele umzusetzen und vermitteln Ihnen auf Wehrrecht spezialisierte Rechtsanwälte! Diese helfen Ihnen, Ihre Rechte bei den Behörden durchzusetzen - telefonisch und / oder schriftlich!
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