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Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu den Themen Kriegsdienstverweigerung, Wehrdienstbeschädigung und zu vielen Fragen rund um das Wehrrecht! Dabei vermitteln wir Ihnen bei bedarf auf Wehrrecht spezialisierte Rechtsanwälte. Sie erfahren wie Ihr Kriegsdienstverweigerungsantrag möglichst schnell positiv beschieden wird, auch wenn Sie bereits SAZ-Soldat oder Berufssoldat sind oder Ihren Freiwilligendienst ableisten.

Die Quote unserer vermittelten KDV-Experten bei der Anerkennung von Kriegsdienstverweigerern liegt derzeit bei 100 %. Das bedeutet, dass diese bisher jeden Soldaten anerkannt bekommen haben. Bei FWDL-Soldaten in wenigen Tagen, bei Zeitsoldaten oder Berufssoldaten in den meisten Fällen in unter 4 Wochen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob Sie freiwilligen Wehrdienst FWDL leisten, SaZ 4, SaZ 8 oder SaZ 12 oder sogar Berufsoldat sind. Bisher haben die Experten jeden anerkannt bzw. raus bekommen.

 

wehrpflichtWir helfen seit Jahren BUNDESWEIT erfolgreich in allen Angelegenheiten des Wehrrechts und der Kriegsdienstverweigerung. Durch die Spezialisierung unserer vermittelten KDV-Experten können Ihnen diese immer genau sagen, wie Sie am besten reagieren sollten und was Sie auf keinen Fall tun dürfen. So kann allen Betroffenen schnell und unkompliziert geholfen werden. Wenn Sie professionelle Hilfe von einem von uns vermittelten Rechtsanwalt in Anspruch nehmen, wird dieser alle notwendigen Erklärungen gegenüber den Behörden für Sie abgeben. Ist erst einmal ein Rechtsanwalt eingeschaltet, geht alles meistens ziemlich schnell und wo Behörden und Vorgesetzte bei Ihnen nicht reagieren wollten, haben Sie auf einmal innerhalb weniger Tage Ergebnisse.

 

teleWenn Sie wissen wollen, wie Sie unsere vermittelten KDV-Experten beauftragen können, rufen Sie einfach unsere kostenlose Service-Hotline 0800 - abwicklung24 (0800 / 2294 255 864 24) oder 0431 / 88 99 750 an und erfragen Sie die für Sie anfallenden Kosten.

 


FWDL? Der Kriegsdienstverweigerungsantrag wurde abgelehnt? Probleme mit der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer? Kriegsdienstverweigerung als SaZ 4, SaZ 8 oder SaZ 12 (Soldat auf Zeit)? KDV als Berufssoldat? Oder bei der Zulassung zum freiwilligen Ersatzdienst? Ein freiwilliges Jahr absolviert und keine Anerkennung desselben erhalten? Gesundheitliche Probleme? Oder einfach der Bundeswehr den Rücken kehren wollen, weil man nicht hinter der "Sache" stehen kann - einfach nur Verweigerung? Kein Problem! Wir helfen schnell und erfolgreich - BUNDESWEIT!

 

Was wir für Sie tun: Wir helfen Ihnen Ihre Ziele umzusetzen und vermitteln Ihnen auf Wehrrecht spezialisierte Rechtsanwälte! Diese helfen Ihnen, Ihre Rechte bei den Behörden durchzusetzen - telefonisch und / oder schriftlich!

Welche Kosten entstehen? Ganz einfach: Rufen Sie uns an!

 

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