KDV-Antrag

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Was muss der Kriegsdienstverweigerungsantrag beinhalten?

 

Inhaltlich besteht der Kriegsdienstverweigerungsantrag aus dem Lebenslauf und der Begründung des Kriegsdienstverweigerungsantrages. Ein Führungszeugnis ist seit Inkrafttreten des KDV-Neuregelungsgesetzes ab dem 01.11.2003 nicht mehr notwendig.

Es reicht aus, einen tabellarischen Lebenslauf anzufertigen, schadet jedoch auch nicht, wenn bereits hier wichtige Stationen erwähnt werden, welche zur Gewissensentscheidung maßgeblich beigetragen haben. So z.B. Erlebnisse oder Mitgliedschaft in Organisation (Kirche, Jugendgruppen o.ä.).

Getrennt davon auf einem neuen Blatt ist danach die Begründung der Gewissensentscheidung darzulegen. Dies sollte man möglichst genau und ausführlich tun. Drei Maschinen geschriebene Seiten sollte Pflicht sein.


Inhaltlich muss beschrieben werden, wie es zu der Gewissensentscheidung gekommen ist und warum dies dazu führt, dass es unvorstellbar ist, eine Waffe gegen einen Menschen zu richten.


Das Muster eines Kriegsdienstverweigerungsantrages gibt es separat in unserem Shop und ist auch in unserem Wehrrecht-Ratgeber "Ausmusterung, Verweigerung, Wehrrecht" als Anhang enthalten.

 

Ab wann ist es sinnvoll einen Kriegsdienstverweigerungsantrag zu stellen?

 

Die Stellung eines Kriegsdienstverweigerungsantrages ist erst sinnvoll, wenn der Wehrdienstpflichtige als "wehrdienstfähig" gemustert wurde. Zuvor besteht immer noch die Möglichkeit, ausgemustert zu werden. Der Antrag muss bei dem für den Wohnort zuständigen Kreiswehrersatzamt gestellt werden. Um sicher zu sein, dass der Antrag auch angekommen ist, sollte man diesen immer per Einschreiben verschicken.

 

Wenn Sie bereits bei der Bundeswehr Ihren Grundwehrdienst leisten oder Zeitsoldat sind, ist eine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer auch noch möglich. Hierzu gucken Sie bitte unter den Menüpunkten "Kriegsdienstverweigerung bei der Bundeswehr" bzw. unter dem Menüpunkt "Kriegsdienstverweigerung als SaZ" nach.