KDV-Antrag

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Was muss der Kriegsdienstverweigerungsantrag beinhalten?

 

Inhaltlich besteht der Kriegsdienstverweigerungsantrag aus dem Lebenslauf und der Begründung des Kriegsdienstverweigerungsantrages. Ein Führungszeugnis ist seit Inkrafttreten des KDV-Neuregelungsgesetzes ab dem 01.11.2003 nicht mehr notwendig.

Es reicht aus, einen tabellarischen Lebenslauf anzufertigen, schadet jedoch auch nicht, wenn bereits hier wichtige Stationen erwähnt werden, welche zur Gewissensentscheidung maßgeblich beigetragen haben. So z.B. Erlebnisse oder Mitgliedschaft in Organisation (Kirche, Jugendgruppen o.ä.).

Getrennt davon auf einem neuen Blatt ist danach die Begründung der Gewissensentscheidung darzulegen. Dies sollte man möglichst genau und ausführlich tun. Drei Maschinen geschriebene Seiten sollte Pflicht sein.


Inhaltlich muss beschrieben werden, wie es zu der Gewissensentscheidung gekommen ist und warum dies dazu führt, dass es unvorstellbar ist, eine Waffe gegen einen Menschen zu richten.

 

Ab wann ist es sinnvoll einen Kriegsdienstverweigerungsantrag zu stellen?

 

Den Kriegsdienstverweigerungsantrag sollten Sie stellen, wenn Sie für sich entschieden haben, dass Sie im Ernstfall nicht auch einen Menschen schießen können. Gerade als Zeitsoldat im Auslandseinsatz kann es passieren, dass Sie in eine solche Situation kommen. Dies sollte daher vorher gut überlegt sein. Der Antrag muss bei dem für den Wohnort zuständigen Kreiswehrersatzamt gestellt werden. Um sicher zu sein, dass der Antrag auch angekommen ist, sollte man diesen immer per Einschreiben verschicken.

 

Wenn Sie bereits bei der Bundeswehr Ihren Freiwilligendienst (FWDL) leisten oder Zeitsoldat sind, ist eine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer auch noch möglich. Bei Einschaltung unserer vermittelten KDV-Experten bei FWDL-Soldaten in wenigen Tagen, bei den meisten Zeitsoldaten in unter 4 Wochen. Hierzu gucken Sie bitte unter den Menüpunkten "Kriegsdienstverweigerung bei der Bundeswehr" bzw. unter dem Menüpunkt "Kriegsdienstverweigerung als SaZ" oder "Kriegsdienstverweigerung als FWDL" nach.