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Es gibt sehr viele Seiten im Internet, die sich mit allen möglichen Fragen des Wehrrechts und der Kriegsdiesntverweigerung beschäftigen und bei denen man die unterschiedlichsten Tipps und Tricks findet. Für die Betroffenen ist es häufig sehr schwierig, die Informationen herauszufiltern, die sie gerade benötigen. Unserer Erfahrung nach sind aus diesem Grund die Wehrpflichtigen auch nicht gut beraten, wenn Sie versuchen, ihre mißliche Lage ohne Hilfe zu meistern. Zu häufig haben wir dabei erlebt, dass Wehrpflichtige einberufen wurden oder es zu anderen Problemen kam, obwohl dies bei der Führung durch unser kompetentes Team leicht hätte verhindert werden können. Die Erfahrungen, die wir in diesem Bereich haben, lassen sich hier schon aus Platzgründen nicht darstellen. Wir wollen auch gar nicht zu der ohnehin schon unüberschaubaren Flut von Informationen beitragen. Zudem sind die Fälle regelmäßig so unterschiedlich, dass es kein allgemeingütliges Rezept gibt. Dementsprechend wollen wir hier nur ein paar Tipps geben, auf die man aber in jedem Fall achten sollte! Nur wer diese Tips wirklich beachtet, wird erfolgreich gegen seine Einberufung vorgehen können.
Die wichtigsten Kdv-Tipps:
- Unbedingt alle Fristen beachten! Widerspruchsfristen sind in der Regel 2 Wochen! Bei Fristversäumnis gibt es keine Nachsicht von der Behörde. Dann ist es zu spät.
- Heben Sie sämtlichen Schriftverkehr auf, insbesondere auch die Briefumschläge, da mit diesen die Fristen berechnet werden! Dies ist ganz besonders wichtig bei Mitteilungen, die Rechtsbehelfsbelehrungen enthalten!
- Wenn Sie gesundheitliche Beschwerden haben, gehen Sie rechtzeitig zum Arzt - rechtzeitig bedeutet schon mehrere Wochen vor der Musterung und auch vor der möglichen Einberufung! Später können die Arztdokumente sehr wichtig werden.
- Machen Sie sich rechtzeitig Gedanken darüber, was Sie eigentlich wollen und nicht erst bei der Musterung oder wenn Sie die Einberufung schon erhalten haben! Sie sollten sich über alle Alternativen Gedanken machen.
- Sagen Sie niemals bei der Musterung, dass Sie einen Kdv-Antrag stellen wollen - es sei denn, Sie würden den Zivildienst auch machen wollen, wenn man Sie eigentlich bei der Bundeswehr ausmustern würde!
- Sprechen Sie uns an, wenn Sie ein Freiwilliges Jahr absolvieren wollen! Hier kann sehr viel schief gehen - bei uns laufen verschiedene Gerichtsverfahren wegen der Anrechnung dieser Zeiten auf den Wehrdienst. Dies lässt sich vermeiden! Eine Beratung durch unsere Spezialisten kann Ihnen ein ganzes Jahr Ihrer Lebenszeit sparen.
- Sie unterliegen der Wehrüberwachung! Wenn Sie also ein Studium im Ausland beginnen wollen, sprechen Sie uns vorher an, wie am besten zu verfahren ist!
- Reagieren Sie nicht voreilig! Durch unüberlegte Handlungen haben sich schon viele Wehrpflichtige in sehr schlechte Lagen manövriert!
- Wenn klar ist, dass man verweigern will, rechtzeitig um eine Zivildienststelle kümmern. Die Vorschläge, die man unterbreitet, werden in der Regel angenommen.
- Schalten Sie uns rechtzeitig ein. Es kann im Ernstfall auf jeden Tag ankommen. Wir können Ihnen helfen, auch wenn Sie glauben, dass nichts mehr zu machen ist.
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