allgemeine Infos zur Kriegsdienstverweigerung

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Was bedeutet eigentlich Kriegsdienstverweigerung und wie kann ich Kriegsdienstverweigerer werden?

 

Seit dem Wehrpflichtige gegen ihren Willen zum Kriegsdienst gezwungen werden, gibt es die Kriegsdienstverweigerung und Kriegsdienstverweigerer. Es war lange nur möglich durch Desertation den Kriegsdienst zu verweigern. Erst seit der europäischen Aufklärung ist es denkbar, die Nichtteilnahme am Kriegsdienst als eigenes Recht zu betrachten. Erst seit der Bildung von Nationalstaaten entstanden Bewegungen, die das Recht auf Kriegsdienstverweigerung einforderten. Nach dem Ende des Ersten Weltkrieges führten einige Staaten erstmals ein Recht auf Kriegsdienstverweigerung ein.

Ab 1945 wird die Kriegsdienstverweigerung in immer mehr Staaten als allgemeines Menschenrecht anerkannt, das in vielen demokratischen Rechtsstaaten gesetzlich geschützt und einklagbar ist. 1987 erkannten die Vereinten Nationen das Recht zur Kriegsdienstverweigerung als internationales Menschenrecht an. Seither kämpft die UN-Menschenrechtskommision um seine überprüfbare Anwendung und rechtsstaatliche Geltung, die in vielen Mitgliedsstaaten der UN nicht gewährleistet ist.

In Ländern mit einer gesetzlich verankerten Wehrpflicht wird oft der Wehrdienst als Ausbildung zum Kriegsdienst verweigert. Dann spricht man von Wehrdienstverweigerung. Bezieht sich die Entscheidung auch auf Ersatzdienste, spricht man von Totalverweigerung. Bei fehlendem Kriegsdienstverweigerungsrecht, wie etwa in Diktaturen, Länder mit einer Berufsarmee oder Länder, die wegen eines bewaffneten Konflikts einen Ausnahmezustand verhängt haben, kann Kriegsdienst oft nur illegal verweigert werden. Auch in demokratischen Rechtsstaaten ist das Kriegsdienstverweigerungsrecht meist an bestimmte Verfahren und Auflagen gebunden, deren Missachtung strafrechtliche Folgen hat.

Im deutschen Grundgesetz erhielt die Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen im Jahre 1949 erstmals den Rang eines Grundrechts. Der Weg zur Kriegdienstverweigerung steht heutzutage jedem offen und in unserer Gesellschaft ist der sogenannte Ersatzdienst, den man als anerkannter Kriegsdienstverweigerer abzuleisten hat, nicht nur toleriert, sondern vielmehr anerkannt. Teile unseres Gesundheitssystems würden ohne den Einsatz von Zivildienstleistenden nicht funktionieren. In unserem Grundgesetz ist daher festgelegt, dass jeder Wehrdienstpflichtige das Recht hat, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern:


Art. 4, Abs. 3 Grundgesetz:


"Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das nähere regelt ein Bundesgesetz."

 

Dieses Bundesgesetz ist das so genannte Kriegsdienstverweigerungsgesetz, in dem es unter § 1 heißt:

 

§1 Kriegsdienstverweigerungsgesetz:


"Wer sich aus Gewissensgründen der Beteiligung an jeder Waffenanwendung zwischen den Staaten widersetzt und deshalb unter Berufung auf Artikel 4 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, hat statt des Wehrdienstes Zivildienst außerhalb der Bundeswehr als Ersatzdienst gemäß Artikel 12a Absatz 2 des Grundgesetzes zu leisten."

 

Im Umkehrschluss heißt das, dass niemand zum Wehrdienst gezwungen werden kann. Seit Sommer 2011 ist die Wehrpflicht nunmehr auf unbestimmte Zeit ausgesetzt worden. Wie wird man nun aber als FWDL, SAZ- oder Berufssoldat Kriegdienstverweigerer? Grundsätzlich hat man einen Kriegsdienstverweigerungsantrag beim zuständigen Kreiswehrersatzamt zu stellen, in dem man die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer beantragt. Der Antrag auf Kriegsdienstverweigerung wird dann an das Bundesamt für den Zivildienst nach Köln weitergeleitet. Wenn also der Soldat den Einsatz von Waffen zum Zweck der Tötung von Mitmenschen aus Gewissengründen ablehnt, muss er seine persönlichen Gründe in einem Kriegsdienstverweigerungsantrag ausführlich beschreiben. Das bedeutet also, dass der Kriegsdienstverweigerungsantrag nur dann angenommen wird, wenn die Entscheidung den Kriegsdienst zu verweigern, auf einer Gewissensentscheidung beruht. Zu beachten ist dabei auch, dass das Bundesamt für Zivildienst eine Vielzahl von Kriegsdienstverweigerungsanträgen deshalb ablehnt, weil es sich bei den eingereichten Anträgen offensichtlich nicht um eine "eigene" Gewissensentscheidung handelt. Dies erkennt das Bundesamt daran, dass der Kriegsdienstverweigerungsantrag nicht mit eigenen Worten formuliert wird. Da das Bundesamt für den Zivildienst eine Vielzahl von KDV-Anträgen täglich bearbeitet, kennt das Amt natürlich nahezu jedes KDV-Muster aus dem Internet. Wer hiervon abschreibt, wird  meist auch erwischt. Dies führt zu einer erheblichen Verzögerung bei der Bescheidung des Antrages. Wer also auf die schnelle Anerkennung angewiesen ist, sollte sich tunlichst eigene Gedanken machen und einen selbstständigen Antrag formulieren. Darüber hinaus gibt es noch weiterer Fallstricke, die zu berücksichtigen sind, wenn ein derartiger Kriegsdienstverweigerungsantrag gestellt wird. Ob ein Kriegsdienstverweigerungsantrag letztlich erfolgreich sein kann, ist allerdings immer eine Frage des Einzelfalls, da es sich um eine persönliche Beschreibung einer Gewissensentscheidung handelt und jeder verschiedene Formulierungen benutzt.

 

Wie ein erfolgreicher Kriegsdienstverweigerungsantrag auszusehen hat, können Sie bei uns erfahren. Sollten Sie fragen haben, rufen Sie uns unter unserer kostenlosen Sevice-Hotline 0800 - abwicklung24 (0800 / 2294 255 864 24) oder 0431 / 88 99 750 an. Bei bedarf vermitteln wir Ihnen auf Wehrrecht spezialisierte Rechtsanwälte.