Kriegsdienstverweigerung als SaZ

Kriegsdienstverweigerung als SaZ (Zeitsoldat)

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Geht eine Verweigerung auch, wenn ich mich als SaZ 4, SaZ 8 oder als SaZ 12 habe verpflichten lassen?

 

Sie können auch einen Kriegsdienstverweigerungsantrag als Zeitsoldat stellen, wenn Sie sich bei der Bundeswehr als Soldat auf Zeit haben verpflichten lassen, also zum Beispiel SaZ 4, SaZ 8 oder SaZ 12 sind. Dann ist jedoch noch einiges mehr zu beachten, als wenn Sie nur Ihren Grundwehrdienst ableisten und einen Kriegsdienstverweigerungsantrag stellen möchten. Auch ist das Verfahren bei Zeitsoldaten etwas anders und komplizierter. Es muss zum Beispiel eine Stellungnahme des Vorgesetzen bei Soldaten auf Zeit eingeholt werden. Ohne diese Stellungnahme kann Ihre Akte nicht vom Kreiswehrersatzamt an das Bundesamt für den Zivildienst übersandt werden und in dieser Zeit kann auch nicht über Ihren KDV-Antrag entschieden werden. Dies kann erfahrungsgemäß einige Zeit dauern. Damit Ihre Antragstellung dennoch reibungslos verläuft, stehen wir Ihnen auch als Zeitsoldaten mit unserer Erfahrung gerne zur Seite und beraten Sie. Auch wenn Sie Zeitsoldat sind, ist Ihre Anerkennung möglich.

 

Der Kriegsdienstverweigerungsantrag muss bei einem Soldaten auf Zeit besonders gut begründet werden. Aufgrund unserer Erfahrung können wir Ihnen aber auch hier helfen, damit Sie möglichst keine Fehler machen und so deutlich scheller als Kriegsdienstverweigerer anerkannt werden. Rufen Sie uns einfach auf unserer kostenlosen Sevice-Hotline 0800 - abwicklung24 (0800 - 2294 255 864 24) an. Hier klären wir Sie auch über die anfallenden Kosten auf, wenn Sie uns beauftragen sollten.

 

Schwierig wird es aber, wenn Sie sich als SaZ 4, SaZ 8 oder SaZ 12 haben verpflichten lassen und bei der Bundeswehr Musiker oder Sanitäter sind. Aber auch hier gibt es für Zeitsoldaten noch eine Möglichkeit, wie man der Bundeswehr vorzeitig den Rücken zuwendet. Rufen Sie uns an, wir beraten Sie auch in diesem Fall gerne. Auch Soldaten auf Zeit sollten ein Recht auf Kriegsdienstverweigerung haben, wenn Sie Musiker oder Sanitäter bei der Bundeswehr sind.