Zivildienst

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Was habe ich zu machen, wenn ich anerkannter Zivildienstleistender bin? Kann ich mir selbst eine Zivildienststelle suchen?

 

Nach erfolgreicher Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer und  Ablauf der Widerspruchsfrist des Bescheides "Ankündigung zur Heranziehung zum Zivildienst", sind Sie Zivildienstleistender mit der grundsätzlichen Pflicht einen sozialen Dienst abzuleisten. Dieser Dienst kann auch im Umweltschutz oder in einer Hausmeister- oder Fahrertätigkeit liegen.


Auf die Aufforderung, sich eine Zivildienststelle zu suchen, können Sie sich bei der Zivildienstbörse des Bundesamtes für den Zivildienst darüber informieren, wo Zivildienststellen zu vergeben sind. Unabhängig davon gibt es Verwaltungsstellen bei den Kirchen, den Diakonien und der Caritas. Es werden von Organisationen auch Zivildienststellen im Ausland angeboten.

 

Eine Auflistung mit sinnvollen Adressen und Kontakten zur Anfrage für Zivildienststellen finden Sie auch im Anhang unseres Wehrrecht-Ratgebers "Ausmusterung, Verweigerung, Wehrrecht".


Erhalte ich als Zivildienstleistender ein Gehalt und wenn ja, wie viel bekomme ich?

 

Die Zivildienststellen zahlen dem Zivildienstleistenden genau wie dem Wehrdienstleistenden einen Sold. Dieser beginnt bei 9,41 EUR/Tag und geht bis zu 10,95 EUR/Tag. Daneben besteht noch die Möglichkeit, Verpflegungsgeld in Höhe von 7,12 EUR/Tag zu erhalten, wenn von der Dienststelle keine Verpflegung angeboten wird. Des Weiteren bekommt man Entlassungsgeld und Weihnachtsgeld bei voller Dienstzeit und hat im Bedarfsfall Anspruch auf Bekleidungsgeld und Mietbeihilfen.